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1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend
AGB genannt) der Waterkotte Schweiz AG (nachstehend
Waterkotte genannt) sind anwendbar auf alle zwischen
Waterkotte und ihren Kunden abgeschlossenen Verkaufsverträge,
sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder
ergänzt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Im
Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweiz. Obligationenrechtes.
Diese Bestimmungen gelten ab dem 1.Januar 2016 und
ersetzen alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
früheren Datums.
2. Offerten / Pläne / Technische Unterlagen
Die Offerten von Waterkotte erfolgen grundsätzlich freibleibend
und sind unverbindlich. An Offerten, die Waterkotte ausdrücklich
als bindend bezeichnet, ist Waterkotte maximal 3 Monate
gebunden. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben,
Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden
Unterlagen enthaltenen Angaben wie Zeichnungen, Abbildungen,
technischen Daten, Gewichts-, Mass- und Leistungsbeschreibungen
sind unverbindlich, soweit wir diese nicht in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. An
Plänen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen
behalten wir uns das Urheberrecht vor, diese Unterlagen
dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht
an Dritte zugänglich gemacht werden. Wir wiederum sind
verpflichtet, die vom andern Vertragspartner als vertraulich
bezeichneten Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten
zugänglich zu machen.
3. Bestellung / Auftragsbestätigung (AB) / Fristen
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die unterschriebene
AB von Waterkotte durch den Käufer massgebend. Sofern
innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Versand der AB, bzw. innerhalb
von 5 Arbeitstagen bei Lieferfristen bis zu 10 Tagen, kein Gegenbescheid
erfolgt, sind die angeführten Spezifikationen verbindlich.
Abweichungen vom Bestellten gelten als vertragskonform, soweit
sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen und
Leistungen erheblich beeinträchtigen. Nicht in der AGB enthaltene
Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet.
Bestellungsänderungen oder Annullierungen nach Ablauf der Frist
von 8 bzw. 5 Arbeitstagen gelten nur, wenn sich Waterkotte
schriftlich damit einverstanden erklärt. Zudem sind die daraus
entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen. Einhaltung von
Fristen welche Waterkotte obliegen, setzt die Einhaltung der
Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Sie verlängern sich
angemessen, wenn Waterkotte Angaben, die sie zur Erfüllung des
Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der
Kunde nachträglich abändert.
4. Preise
Alle Preise von Waterkotte verstehen sich, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, in Schweizer Franken, netto, exklusive
Mehrwertsteuer. Die Preise werden anhand der gültigen Preisliste
ermittelt, wenn nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
Preisaufschläge werden in der Regel zwei (2) Monate im Voraus
angekündigt. Alle bestellten Produkte während diesen 2 Monaten
werden zu alten Preisen verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern zwischen Waterkotte und dem Kunden keine speziellen
Zahlungsbedingungenen vereinbart sind, erfolgt die
Rechnungsstellung bei Auslieferung der Ware. Die Zahlungsfrist
beträgt dreissig (30) Tage ab Rechnungsdatum. Wird die
Rechnung innert 10 Tagen beglichen, gewährt Waterkotte ein
Skontoabzug von 2%. Dieser Abzug kann jederzeit von Waterkotte
geändert werden. Allfällige Mängelrügen heben die Zahlungsfrist
nicht auf. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch, d.h.
ohne Mahnung, Verzugsfolgen ein.
6. Lieferkonditionen
Der Liefertag wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich
angegeben, er kann jedoch nicht garantiert werden. Wird ein
Liefertermin jedoch ausdrücklich vereinbart, ist er verbindlich.
Waterkotte ist berechtigt die Lieferung zurückzuhalten, wenn die
vereinbarten Zahlungsbedingungen seitens des Käufers nicht
eingehalten werden. Entstehen durch verspätete Lieferungen
nachweislich Folgekosten, verhandeln die Vertragsparteien
bezüglich einer einvernehmlichen Lösung. Wird die bestellte Ware
auf den vereinbarten Liefertag nicht abgenommen, so ist
Waterkotte berechtigt, diese in Rechnung zu stellen. Über die
Folgekosten einer Einlagerung verhandeln die Vertragsparteien
bezüglich einer einvernehmlichen Lösung. Bei Bestellungen auf
Abruf behält sich Waterkotte vor, die Ware erst nach Eingang des
Abrufes ihrerseits beim Lieferanten zu bestellen.
7. Versand-/Transportbedingungen
Waterkotte ist in der Wahl des Transportmittels frei. Die
Transportkosten sind ab Warenwert CHF 5‘000.--im Produktepreis
enthalten. Lieferungen in Berggebiete erfolgen bis zur
Talbahnstation. Für den Ablad am richtigen Standort ist der Käufer
zuständig. Er teilt Waterkotte die genaue Lieferadresse mit. Wenn
die Baustelle für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Käufer
rechtzeitig den Ablieferungsort bekannt zu geben. Für Lieferungen
von einem Warenwert unter CHF 5'000.-- sowie Zubehör- und
Ersatzteilen werden die Verpackungs- und Versandkosten
respektive Transportkosten in Rechnung gestellt. Transportkosten
gehen zu Lasten des Käufers, sofern sie durch Sonderwünsche
(Express, spezielle Ankunfts-zeiten etc.) verursacht werden.
8. Prüfung der Lieferungen / Mängelrüge
Der Kunde hat die Warenlieferung von Waterkotte innert fünf (5)
Arbeitstagen zu prüfen und innert dieser Frist allfällige Mängel
schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.
Zeigen sich später innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden
können, hat der Kunde diese Waterkotte unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich bekannt zu geben, spätestens jedoch vor
Ablauf der Garantiefrist.
9. Garantie - Dauer/ Beginn
Die Garantie für die Wärmepumpen von Waterkotte beträgt
vierundzwanzig (24) Monate ab Inbetriebnahme-Datum (IBN)
gemäss IBN-Protokoll Waterkotte, unabhängig der Abnahme
durch, resp. Übergabe an den Kunden. Diese IBN hat spätestens
ein (1) Jahr nach Auslieferung (Rechnungsdatum) der Ware zu
erfolgen, ansonsten die Garantiezeit pro Verzugsmonat angepasst
wird. Nach Ablauf der Garantie bietet Waterkotte einen 1-jährigen
Wartungsvertrag oder eine Garantieverlängerung auf 10 Jahre an.
10. Garantieleistungen
Waterkotte erfüllt seine Garantieverpflichtung, indem sie nach
eigener Wahl defekte Waren bzw. Teile auf der Anlage kostenlos
repariert oder Ersatzteile zur Verfügung stellt. Wird aus
zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die Auswechslung
oder Reparatur von defekten Teilen durch den Käufer
vorgenommen, übernimmt Waterkotte nur nach vorangehender
Absprache und Freigabe die nachzuweisenden Kosten nach den
branchenüblichen Regieansätzen.
11. Ausschluss der Garantie
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch
höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem
jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner
Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von Waterkotte über
Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung
sowie unsachgemässe Arbeit Anderer. Von der Garantie
ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht
ausgeführte Stillstands-Wartung an Ventilatoren, Motoren,
Kompressoren, Pumpen, Befeuchter oder Schäden durch
Wassereinwirkung entstehen. Ebenfalls von der Garantie
ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss
unterliegen (z.B. Flexschläuche, Dichtungen, Stopfbüchsen usw.),
ebenso Betriebsstoffe (z.B. Kältemittel usw.). Im Weitern sind
ausgeschlossen Schäden verursacht durch Einsatz von
unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbesondere
wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalkungsanlagen
usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel
beigegeben sind, ferner Schäden, die durch unsachgemässen
elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung durch
aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes
Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw.
verursacht werden. Die Garantie gilt nicht bei periodisch oder
längerdauernder Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf,
Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Stahl oder
Dichtungsmaterial aggressiv wirken können, übermässige
Schlammablagerung in den Heizkörpern oder andern Anlageteilen
und bei zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die
Anlage. Die Garantie erlischt, wenn Käufer oder Dritte ohne
schriftliche Zustimmung von Waterkotte Änderungen oder
Reparaturen vornehmen.
12. Produktehaftpflicht
Soweit der Käufer keine eigene Haftung (mangelhafte Installation,
Veränderung des Produktes, falsches Konzept, mangelhafte
Beratung etc.) zu vertreten hat, kommt Waterkotte direkt für
Schäden im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes auf. Der Käufer
kann in diesem Fall den allenfalls gegen ihn vorgehenden
Geschädigten direkt an den Lieferanten verweisen.
13. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Anstelle der ungültigen soll eine gültige Bestimmung treten,
welche ihren Inhalt nach der ungültigen wirtschaftlich am
nächsten kommt.
14. Änderungen
Änderungen dieser AGB sowie alle unter diesen AGB notwendig
werdenden Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Sämtliche Verträge zwischen Waterkotte und dem Kunden
unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand
ist das Domizil der Waterkotte Schweiz AG.