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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) der Waterkotte Schweiz AG (nachstehend Waterkotte genannt) sind anwendbar auf alle zwischen Waterkotte und ihren Kunden abgeschlossenen Verkaufsverträge, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweiz. Obligationenrechtes. Diese Bestimmungen gelten ab dem 1.Januar 2016 und ersetzen alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen früheren Datums.

2. Offerten / Pläne / Technische Unterlagen

Die Offerten von Waterkotte erfolgen grundsätzlich freibleibend und sind unverbindlich. An Offerten, die Waterkotte ausdrücklich als bindend bezeichnet, ist Waterkotte maximal 3 Monate gebunden. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben wie Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Mass- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit wir diese nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. An Plänen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor, diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte zugänglich gemacht werden. Wir wiederum sind verpflichtet, die vom andern Vertragspartner als vertraulich bezeichneten Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

3. Bestellung / Auftragsbestätigung (AB) / Fristen

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die unterschriebene AB von Waterkotte durch den Käufer massgebend. Sofern innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Versand der AB, bzw. innerhalb von 5 Arbeitstagen bei Lieferfristen bis zu 10 Tagen, kein Gegenbescheid erfolgt, sind die angeführten Spezifikationen verbindlich. Abweichungen vom Bestellten gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen erheblich beeinträchtigen. Nicht in der AGB enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet. Bestellungsänderungen oder Annullierungen nach Ablauf der Frist von 8 bzw. 5 Arbeitstagen gelten nur, wenn sich Waterkotte schriftlich damit einverstanden erklärt. Zudem sind die daraus entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen. Einhaltung von Fristen welche Waterkotte obliegen, setzt die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Sie verlängern sich angemessen, wenn Waterkotte Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert.

4. Preise

Alle Preise von Waterkotte verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer. Die Preise werden anhand der gültigen Preisliste ermittelt, wenn nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Preisaufschläge werden in der Regel zwei (2) Monate im Voraus angekündigt. Alle bestellten Produkte während diesen 2 Monaten werden zu alten Preisen verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern zwischen Waterkotte und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungenen vereinbart sind, erfolgt die Rechnungsstellung bei Auslieferung der Ware. Die Zahlungsfrist beträgt dreissig (30) Tage ab Rechnungsdatum. Wird die Rechnung innert 10 Tagen beglichen, gewährt Waterkotte ein Skontoabzug von 2%. Dieser Abzug kann jederzeit von Waterkotte geändert werden. Allfällige Mängelrügen heben die Zahlungsfrist nicht auf. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch, d.h. ohne Mahnung, Verzugsfolgen ein.

6. Lieferkonditionen

Der Liefertag wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben, er kann jedoch nicht garantiert werden. Wird ein Liefertermin jedoch ausdrücklich vereinbart, ist er verbindlich. Waterkotte ist berechtigt die Lieferung zurückzuhalten, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen seitens des Käufers nicht eingehalten werden. Entstehen durch verspätete Lieferungen nachweislich Folgekosten, verhandeln die Vertragsparteien bezüglich einer einvernehmlichen Lösung. Wird die bestellte Ware auf den vereinbarten Liefertag nicht abgenommen, so ist Waterkotte berechtigt, diese in Rechnung zu stellen. Über die Folgekosten einer Einlagerung verhandeln die Vertragsparteien bezüglich einer einvernehmlichen Lösung. Bei Bestellungen auf Abruf behält sich Waterkotte vor, die Ware erst nach Eingang des Abrufes ihrerseits beim Lieferanten zu bestellen.

7. Versand-/Transportbedingungen

Waterkotte ist in der Wahl des Transportmittels frei. Die Transportkosten sind ab Warenwert CHF 5‘000.--im Produktepreis enthalten. Lieferungen in Berggebiete erfolgen bis zur Talbahnstation. Für den Ablad am richtigen Standort ist der Käufer zuständig. Er teilt Waterkotte die genaue Lieferadresse mit. Wenn die Baustelle für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Käufer rechtzeitig den Ablieferungsort bekannt zu geben. Für Lieferungen von einem Warenwert unter CHF 5'000.-- sowie Zubehör- und Ersatzteilen werden die Verpackungs- und Versandkosten respektive Transportkosten in Rechnung gestellt. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern sie durch Sonderwünsche (Express, spezielle Ankunfts-zeiten etc.) verursacht werden.

8. Prüfung der Lieferungen / Mängelrüge

Der Kunde hat die Warenlieferung von Waterkotte innert fünf (5) Arbeitstagen zu prüfen und innert dieser Frist allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Zeigen sich später innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde diese Waterkotte unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bekannt zu geben, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist.

9. Garantie - Dauer/ Beginn

Die Garantie für die Wärmepumpen von Waterkotte beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Inbetriebnahme-Datum (IBN) gemäss IBN-Protokoll Waterkotte, unabhängig der Abnahme durch, resp. Übergabe an den Kunden. Diese IBN hat spätestens ein (1) Jahr nach Auslieferung (Rechnungsdatum) der Ware zu erfolgen, ansonsten die Garantiezeit pro Verzugsmonat angepasst wird. Nach Ablauf der Garantie bietet Waterkotte einen 1-jährigen Wartungsvertrag oder eine Garantieverlängerung auf 10 Jahre an.

10. Garantieleistungen

Waterkotte erfüllt seine Garantieverpflichtung, indem sie nach eigener Wahl defekte Waren bzw. Teile auf der Anlage kostenlos repariert oder Ersatzteile zur Verfügung stellt. Wird aus zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Käufer vorgenommen, übernimmt Waterkotte nur nach vorangehender Absprache und Freigabe die nachzuweisenden Kosten nach den branchenüblichen Regieansätzen.

11. Ausschluss der Garantie

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner Nichtbeachtung der technischen Richtlinien von Waterkotte über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie unsachgemässe Arbeit Anderer. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstands-Wartung an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen, Befeuchter oder Schäden durch Wassereinwirkung entstehen. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Flexschläuche, Dichtungen, Stopfbüchsen usw.), ebenso Betriebsstoffe (z.B. Kältemittel usw.). Im Weitern sind ausgeschlossen Schäden verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalkungsanlagen usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind, ferner Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden. Die Garantie gilt nicht bei periodisch oder längerdauernder Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen zum Heizungswasser, welche auf Stahl oder Dichtungsmaterial aggressiv wirken können, übermässige Schlammablagerung in den Heizkörpern oder andern Anlageteilen und bei zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage. Die Garantie erlischt, wenn Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Waterkotte Änderungen oder Reparaturen vornehmen.

12. Produktehaftpflicht

Soweit der Käufer keine eigene Haftung (mangelhafte Installation, Veränderung des Produktes, falsches Konzept, mangelhafte Beratung etc.) zu vertreten hat, kommt Waterkotte direkt für Schäden im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes auf. Der Käufer kann in diesem Fall den allenfalls gegen ihn vorgehenden Geschädigten direkt an den Lieferanten verweisen.

13. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen soll eine gültige Bestimmung treten, welche ihren Inhalt nach der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.

14. Änderungen

Änderungen dieser AGB sowie alle unter diesen AGB notwendig werdenden Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Sämtliche Verträge zwischen Waterkotte und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist das Domizil der Waterkotte Schweiz AG.